Pressemitteilungen des Bundesverbandes

 

 

Berlin, 02.12.2021. Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

 

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

 

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

 

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

 

 

Berlin, 18.10.2021. Der Kinderschutzbund begrüßt die Zielsetzungen für Kinder und Jugendliche im Sondierungspapier. Starke Kinderrechte ins Grundgesetz, eine Kindergrundsicherung, ein Absenken des Wahlalters und familienpolitische Reformen zählten zu den Forderungen des Kinderschutzbunds. Jetzt fordert der Kinderschutzbund eine konsequente Umsetzung.

 

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Es wird dringend Zeit, dass die Kinder wirkungsvolle Rechte im Grundgesetz festgeschrieben bekommen. Dazu zählen die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls und ein umfassendes Beteiligungsrecht. Die Belange von Kindern und Jugendlichen müssen endlich mit Priorität behandelt werden. Wir freuen uns, dass die Ampel-Parteien das Signal senden, hier aktiv zu werden. Auch falls sie am Ende keine verfassungsändernde Mehrheit haben sollten, wird das Anliegen positiv aufgegriffen und die Debatte fortgesetzt.“

 

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des Kinderschutzbunds: „In vielen Studien hat sich gezeigt, dass sich Jugendliche von der Politik zu wenig gehört und berücksichtigt fühlen. Ein Absenken des Wahlalters ist – neben starken Kinderrechten – ein Schritt in die richtige Richtung.“ Im Sondierungspapier wurde die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre festgelegt. „Eine Politik für Kinder und Jugendliche muss umfassende Beteiligungsmöglichkeiten schaffen und einen Beitrag dazu leisten, dass ihre Interessen und Bedarfe vorrangig Berücksichtigung finden“, so Sabine Andresen. Die zukünftige Regierung muss sich daran messen lassen.

 

Die geplante Kindergrundsicherung begrüßt der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, ausdrücklich: „Die Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Kinderarmut. Eine Investition in die Zukunft, die sich lohnen wird!“ Im Sondierungspapier heißt es: „In einem Neustart der Familienförderung sollen bisherige Leistungen in einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden, so dass sie ohne bürokratische Hürden bei den Kindern ankommen."

 

Berlin/Viernheim, 20.09.2021. Am Weltkindertag macht der Kinderschutzbund bundesweit auf die Belange der Kinder aufmerksam. Dieses Jahr lautet das Motto „Kinder haben Armut nicht gewählt“.

 

Der Kinderschutzbund fordert mehr Entschlossenheit bei der Bekämpfung von Kinderarmut. „Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können“, heißt es in einer Resolution, die der Kinderschutzbund Anfang September einstimmig beschlossen hat. Darin wird eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert. Besonders wichtig: die Forderung nach einem Investitionspaket „Kinder-Infrastruktur“ sowie die Kindergrundsicherung. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Wir nehmen seitens der Politik ein gestiegenes Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wahr. Das reicht aber nicht, es müssen Taten folgen! Wir erwarten, dass in der nächsten Legislaturperiode eine auskömmliche Kindergrundsicherung eingeführt wird. Es ist höchste Zeit.“

 

Angelina Bähr, 1. Vorsitzende des OV Viernheim: „Wir erleben oft Vorurteile gegenüber Familien, die in Armut leben. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass die Eltern nur das Beste für ihre Kinder wollen. Alle Menschen und vor allem Kinder verdienen es mir Respekt und Wertschätzung behandelt zu werden.“  Im Hinblick auf die Bundestagswahl appelliert der Kinderschutzbund die Interessen und Bedürfnisse der Kinder mitzudenken. „Auch bei uns im Kreis Bergstraße sind viele Kinder von Armut betroffen und leiden unter den Folgen. Das muss sich ändern“, fordert Angelina Bähr. Bundesweit lebt jedes fünfte Kind in Armut.

 

Berlin, 25.06.2021. Der Stellenwert von Kindern und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft soll nach den enttäuschenden Erfahrungen in den letzten Jahrenperspektivisch verbessert werden. Deshalb fordert der Kinderschutzbund eine Enquete-Kommissionim Bundestag, um die Belange der Kinder und Jugendlichen in Zukunft stärker zu berücksichtigen.

 

„In der Corona-Krise waren die Kinder die großen Verlierer. Sie mussten ständig die Erfahrung machen, dass die Bedürfnisse der Erwachsenen von der Politik stärker berücksichtigt wurden als ihre eigenen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds. Hilgers weiter: „Der Bedarf von Kindern nach besonderer Förderung, Schutz und Teilhabe wurde nicht nur bei den Corona-Maßnahmen zu wenig anerkannt. Ein weiteres Beispiel sind die gescheiterten Verhandlungen um echte Kinderrechte ins Grundgesetz. Ebenso wie die lieblos geführte Diskussion um die Senkung des Wahlalters oder die Tatsache, dass Kinderarmut nicht konsequent bekämpft wird.“ Die Haltung von Politik und Gesellschaft muss sich verändern, um die Lage der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Deshalb fordert der Kinderschutzbund eine Enquete-Kommission für die nächste Legislaturperiode des Bundestags. In einer solchen Kommission müssten Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten.„Ziel dieser Enquete-Kommission soll es sein, die aktuelle Stellung der Kinder und ihrer Rechte in Deutschland aufzugreifen und zu bewerten. Am Ende wünschen wir uns Empfehlungen, wie die Stellung der Kinder in diesem Land gestärkt werden kann, so Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. Professorin Sabine Andresen, Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes: „Gerade weil Kinder und Jugendliche durch die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung so lange und stark beeinträchtigt waren, ist ein starkes Signal der Politik nötig. Aus den Erfahrungen lernen und über die Corona-Zeit hinaus die Belange der Kinder und Jugendlichen stärken, ist das Gebot der Stunde. Andresen war als Forscherin maßgeblich an den bundesweiten „Jugend und Corona“-Studien beteiligt, in denen die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Zeit abgefragt wurde. Die Studien hatten gezeigt, dass sich junge Menschen von der Politik übergangen fühlen. Die Enquete-Kommission sollte daher eine stärkere Beteiligung von jungen Menschen mitdenken.

 

Berlin, 08.06.2021. Der Kinderschutzbund zeigt sich enttäuscht über die gescheiterten Verhandlungen zu der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

 

In der Corona-Krise hatte der Kinderschutzbund oft den Eindruck, dass Kinder in der Politik keine hohe Priorität haben. Dieser Eindruck setzt sich beim Umgang mit den Kinderrechten fort. „Ein deprimierendes Signal für Kinder und Familien in Deutschland“, findet der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers.„Wir brauchen echte Kinderrechte im Grundgesetz. Zu echten Kinderrechten gehören Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern sowie der Vorrang des Kindeswohls“, sagt Heinz Hilgers dazu. Der Kinderschutzbund wird weiter für die Kinderrechte kämpfen. „Neben der Kindergrundsicherung ist die Aufnahme echter Kinderrechte ins Grundgesetz der wichtigste Wahlprüfstein für den Kinderschutzbund“, erklärt Bundesgeschäftsführer Daniel Grein.

 

Der Kinderschutzbund erwartet, dass eine zukünftige Regierung im Koalitionsvertrag festhält, dass echte Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.Dass das möglich ist zeigen zwei Bundesländer: „Hessen hat nach einem überragenden Ergebnis einer Volksabstimmung ein gutes Beispiel abgegeben. Und erst kürzlich hat Bremen gezeigt, dass ernstgemeinte Kinderrechte in der Landesverfassung erreichbar sind“, so Heinz Hilgers.

 

Berlin, 30.04.2021. Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung macht der Kinderschutzbund auf die prekäre Lage vieler Kinder während der Corona-Krise aufmerksam.

 

Dazu erklärt Ekin Deligöz, Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes: "Das vergangene Jahr war für Familien kein einfaches. Und nach allem, was wir absehen können, werden auch die kommenden Wochen geprägt sein von Schul- und Kitaschließungen und von Isolierung im eigenen Haushalt. Für einige Kinder aber ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort."

 

Laut einer Studie des Universitätsklinikums Ulm hält nach wie vor jede*r Sechst eine Ohrfeige für angebracht. Ganze 42 Prozent halten einen "Klaps auf den Po" nach wie vor für ein zulässiges Mittel in der Kindererziehung. Dafür, dass Demütigungen, Liebesentzug und Herabsetzungen Formen der Gewalt sind, gibt es bislang nur wenig Bewusstsein.*

 

Der Bundesverband des Kinderschutzbundes widmet sich diesen Fragen in diesem Jahr bei einer digitalen Fachtagung. Mit Vorträgen unter anderem von Professor Jörg Fegert (Kinder- und Jugendpsychiater am Universitätsklinikum Ulm) und Professorin Sabine Andresen (Vizepräsidentin des DKSB, Universität Frankfurt/Main) wird die Situation von Kindern und Jugendlichen im Kontext ihres Rechts auf gewaltfreie Erziehung beleuchtet.

 

*) https://www.dksb.de/de/artikel/detail/studie-jeder-sechste-haelt-ohrfeigen- in der-erziehung-fuer-angebracht/

 

 

 

Friedberg/Berlin, 25.03.2021. Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. 

 

Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für uns nicht akzeptabel. Kommt die Grundgesetzänderung in der vorgeschlagenen Form, bedeutet das eine Verschlechterung der Rechtsstellung der Kinder in unserem Land. Der Gesetzentwurf fällt hinter die EU-Grundrechtecharta, die UN-Kinderrechtkonvention sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.“

Die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes in Hessen Verone Schöninger fügt hinzu: „Mit der Änderung der Hessischen Landesverfassung haben wir in Hessen starke Formulierungen zur Stärkung der Rechte der Kinder gefunden – diese gilt es nun auch auf Bundesebene im Grundgesetz umzusetzen. Für die konkrete Kinderschutzarbeit in Hessen brauchen wir jetzt auch echte Kinderrechte im Grundgesetz. Kindern darf nicht nur rechtliches Gehör zustehen. Sie brauchen umfassende Beteiligungsrechte. Wer Kinder wirksam schützen möchte, für den muss das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein. Und für eine kinderfreundliche Gesellschaft brauchen wir eine Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Das alles wird durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht eingelöst“ 

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen kann hier heruntergeladen werden.