Pressemitteilungen des Bundesverbandes

11. Februar 2025. Anlässlich des heutigen Safer Internet Day veröffentlicht der Kinderschutzbund ein neues Haltungspapier zur Nutzung von Smartphones bei Kindern  und Jugendlichen. Der Verband empfiehlt, dass Kinder frühestens ab einem Alter von zehn Jahren ein eigenes Smartphone erhalten sollten. Entscheidend dabei sei
jedoch die individuelle Entwicklung des Kindes sowie das Kindeswohl.

 

„Ein Smartphone bedeutet für Kinder nicht nur neue Möglichkeiten der Teilhabe, sondern auch Risiken. Deshalb müssen Eltern ihre Kinder aktiv begleiten und Jugendschutzeinstellungen konsequent nutzen“, betont Joachim Türk, Vizepräsident des Kinderschutzbundes.

Laut aktuellen Studien haben bereits viele Kinder im Grundschulalter Zugang zu Smartphones – sei es über Familiengeräte oder eigene Endgeräte. Der Kinderschutzbund warnt jedoch davor, Kinder zu früh allein mit der digitalen Welt zu lassen. Neben der elterlichen Begleitung sind Schutzmaßnahmen wie Filtereinstellungen und altersgerechte Inhalte essenziell.

Empfehlungen des Kinderschutzbundes:

  • Bis zum dritten Lebensjahr möglichst bildschirmfrei aufwachsen.
  • Vor der Grundschule kein eigenes Smartphone.
  • Erst ab zehn Jahren ein eigenes Smartphone – mit aktiver elterlicher Begleitung und Jugendschutzeinstellungen.
  • Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Eltern.

„Ein generelles Smartphone-Verbot für Kinder halten wir nicht für zielführend. Vielmehr muss die Medienkompetenz in Familien, Kitas und Schulen gestärkt werden, damit Kinder sicher und selbstbestimmt digitale Angebote nutzen können“, so Türk weiter.

Der Kinderschutzbund fordert zudem eine stärkere Verantwortung der Anbieter: Plattformbetreiber, Gerätehersteller und die Werbewirtschaft müssten mehr für den Schutz von Kindern tun. „Kinderschutz muss von Anfang an mitgedacht werden – durch sichere Voreinstellungen und klare Altersgrenzen“, erklärt Türk.

 

Das vollständige Haltungspapier ist ab sofort verfügbar: Bildung und Begleitung vor Verboten und Kontrolle –
Haltungspapier des Kinderschutzbundes zu einem Mindestalter bei Smartphones

 

 

 

 

Berlin, 23.05.2024. Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks:

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland: „Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.

 

 

 

 

Berlin, 30.04.2024. Anlässlich des heutigen Tags der gewaltfreien Erziehung macht der Kinderschutzbund auf psychische Gewalt im Sport aufmerksam. Denn die wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen.

 

„Sportvereine sollen Orte der Beziehung, der Talentförderung und der Motivation sein. Leider sind sie auch oftmals Orte, an denen Kinder und Jugendliche Demütigungen, Herabsetzungen oder übertriebenen Leistungsansprüchen ausgesetzt sind. Wir sind froh darüber, dass die meisten Spitzenverbände das Problem mittlerweile erkannt haben und Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern“, so Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.

In einer Studie der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2022 gaben 63% der Befragten an, dass sie Formen psychischer Gewalt im Vereinssport erfahren haben. Das ist mit Abstand die häufigste Form der Gewalt und gleichzeitig jene Form, der öffentlich am wenigsten Bedeutung beigemessen wird.

„Noch immer herrscht in vielen Köpfen die Vorstellung vor, dass gute sportliche Leistungen nur mit Abwertung und Drill zu erreichen sind. Das zeigen auch immer wieder aufkommende Debatten um das schlechte Abschneiden deutscher Mannschaften bei Fußball- oder Leichtathletikmeisterschaften. Oftmals wird dort einer angeblich verweichlichten Jugend das Wort geredet, die nicht mehr bereit sei, sich zu schinden. Das müssen wir ändern“, so Andresen weiter.

Auf einer Fachtagung am 30.04.2024 wollen der Kinderschutzbund und die Deutsche Sportjugend über psychische Gewalt im Sport informieren und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Häufigkeiten, Formen und Ausprägungen psychischer Gewalt im Sport einordnen. Mit Good-Practice-Beispielen aus der Sportpraxis möchte er Möglichkeiten aufzeigen, um psychischer Gewalt vorzubeugen und entgegenzuwirken und Raum für Austausch, Reflexion und die gemeinsame Suche nach Lösungen zu bieten.

 

 

 

Berlin, 06.02.2024. Anlässlich des heutigen Safer Internet Days macht der Kinderschutzbund auf die Gefahren von Cybergrooming aufmerksam. Gemeinsam mit dem Internet-ABC hat der Kinderschutzbund umfangreiches Material zur Aufklärung von Kindern, Jugendlichen, Fachkräften und Eltern entwickelt.

„Cybergrooming ist eine Form von sexualisierter Gewalt im Netz, die aber leider viel zu wenigen Menschen bekannt ist“, sagt Joachim Türk, Vizepräsident des Kinderschutzbunds. „Dabei passiert es täglich vielfach in deutschen Kinderzimmern: erwachsene Männer geben sich in Online-Games oder auf Social-Media-Plattformen als Gleichaltrige aus. Sie bahnen Kontakte zu Kindern an, bauen eine Beziehung auf und lassen sich schließlich explizite Fotos schicken, mit denen sie anschließend die Betroffenen unter Druck setzen. Nicht selten werden auch Treffen vereinbart, an denen es dann zu sexualisierter Gewalt kommt“, so Türk weiter.

Um pädagogische Fachkräfte, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern über das Phänomen sowie die Strategien von Tätern aufzuklären, hat der Kinderschutzbund ein umfangreiches Materialpaket zusammengestellt. In einem Infoflyer für Eltern in zehn verschiedenen Sprachen und in Erklärvideos informiert der Verband und gibt Hinweise, wie sich Betroffene verhalten sollen.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe im Netz. Genauso haben sie das Recht auf Schutz im digitalen Raum. Gefahren und Risiken wie sexualisierte Gewalt im Netz nehmen leider zu. Zum Safer Internet Day wollen wir über eine dieser Gefahren aufklären“, sagt Joachim Türk.

Der Flyer sowie der animierte Erklärfilm für pädagogische Fachkräfte ist in Kooperation mit dem Internet-ABC entstanden und wurde gefördert durch die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt.

Das Expert*innenvideo ist in Kooperation mit Safe im Recht entstanden und wurde gefördert durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Alle Materialien finden Sie unter www.kinderschutzbund.de/digitale-welt